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   BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 15.03   

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https://dejure.org/2004,3921
BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 15.03 (https://dejure.org/2004,3921)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2004 - 6 PB 15.03 (https://dejure.org/2004,3921)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 6 PB 15.03 (https://dejure.org/2004,3921)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    HePersVG § 111; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 2, §§ 92, 92 a
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz; vergleichbare Vorschriften verschiedener Personalvertretungsgesetze.

  • Bundesverwaltungsgericht

    HePersVG § 111
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz; vergleichbare Vorschriften verschiedener Personalvertretungsgesetze

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Revisionszulassungsgrund der Divergenz

  • Judicialis

    HePersVG § 111; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 2; ; ArbGG § 92; ; ArbGG § 92 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HePersVG § 111; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 2 § 92 § 92a
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz; vergleichbare Vorschriften verschiedener Personalvertretungsgesetze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2688 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 889
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 10.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 15.03
    Für die Beantwortung der Frage, ob Vorschriften verschiedener Personalvertretungsgesetze inhaltlich übereinstimmen, kann auch die Gesetzessystematik von Bedeutung sein (vgl. Beschluss vom 28. Januar 2004 - BVerwG 6 PB 10.03 -).
  • BAG, 08.12.1994 - 9 AZN 849/94

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 15.03
    Die bloße Vergleichbarkeit der Regelungsinhalte unterschiedlicher Normen reicht dagegen für die Annahme einer rechtserheblichen Divergenz nicht aus (vgl. BAG, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 9 AZN 849/94 - BAGE 79, 3, 8; Beschluss vom 20. August 2002 - 9 AZN 130/02 - AP Nr. 45 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz Bl. 15).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZN 130/02

    Divergenzbeschwerde - Zulässigkeitsprüfung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 15.03
    Die bloße Vergleichbarkeit der Regelungsinhalte unterschiedlicher Normen reicht dagegen für die Annahme einer rechtserheblichen Divergenz nicht aus (vgl. BAG, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 9 AZN 849/94 - BAGE 79, 3, 8; Beschluss vom 20. August 2002 - 9 AZN 130/02 - AP Nr. 45 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz Bl. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1999 - 1 A 4469/98

    Dienststellenleiter; Organisationshoheit; Personalrat; Mitbestimmung;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 15.03
    Der angefochtene Beschluss weicht nicht von dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25. März 1999 - 1 A 4469/98 PVL - (PersR 2000, 81) ab.
  • VGH Bayern, 28.02.2019 - 10 ZB 18.1626

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug bei Fortgeltungsfiktion

    Eine Divergenz in diesem Sinn ist gegeben, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Vorschrift (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2004 - 6 PB 15/03 - NVwZ 2004, 889/890) mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz oder einem verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatz von einem in der Rechtsprechung der genannten übergeordneten Gerichte aufgestellten tragenden Rechts- oder Tatsachensatz oder einer inhaltsgleichen Rechtsvorschrift ausdrücklich oder konkludent abweicht und die Entscheidung darauf beruht (vgl. Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand September 2018, § 124 Rn. 42; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 73 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222

    Schädliche Bodenveränderungen; Anordnung einer Detailuntersuchung zur

    Der fragliche Rechts- oder Tatsachensatz des Verwaltungsgerichts muss sich aber auf dieselbe Rechtsnorm beziehen wie die Entscheidung, von der die Abweichung behauptet wird (BVerwG vom 28.1.2004, NVwZ 2004, 889).
  • VGH Bayern, 05.12.2017 - 11 ZB 17.31711

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren

    Eine Divergenz im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Vorschrift (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2004 - 6 PB 15.03 - NVwZ 2004, 889/890) mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz oder einem verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatz von einem in der Rechtsprechung der genannten übergeordneten Gerichte aufgestellten Rechts- oder Tatsachensatz oder einer inhaltsgleichen Rechtsvorschrift ausdrücklich oder konkludent abweicht und die Entscheidung darauf beruht (vgl. Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Oktober 2016, § 124 Rn. 42; Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 73 m.w.N.).
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